Die Soziale Dienste und Jugendhilfe

Satzung

Wir sind eine gGmbH. Das kleine „g“ steht für „gemeinnützig“.
Wir erwirtschaften also keine Gewinne – unser „Gewinn“ ist die soziale Wohlfahrt.

Anbei ein Auszug aus unserer Satzung:

Gegenstand des Unternehmens
Die „Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung und Durchführung von Jugend- und Sozialarbeit.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Beratung von Vereinen und Einrichtungen, die soziale Angebote wie zum Beispiel
– Jugendarbeit, – Hausaufgabenbetreuung, – Nachmittagsbetreuung, – Frühförderung, – Erziehungsberatung, – Armutsberatung, – Gesundheitsförderung, – Pflege und Migrations-/Integrationsarbeit leisten.

Die Förderung und Beratung wird umgesetzt durch
– die Erarbeitung von organisatorischen und inhaltlichen Hilfe- stellungen, – durch das Angebot von Fachtagungen und Fortbildung, – durch die Ausarbeitung von Qualitätsstandards und – durch Unterstützung bei der Qualitätssicherung.

Die Körperschaft kann auch selber Jugend- und Sozialarbeit anbieten.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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