Die Integrationsarbeit in Sachsen muss zukunftsfähig gestärkt werden!

Positionspapier der sächsischen Zivilgesellschaft

(Erstunterzeichnende sind mehr als 50 Organisationen aus ganz Sachsen)


Ausgangssituation

Ungeachtet medialer Narrative stehen viele Bürger:innen seit 2015 in Sachsen für eine aktive Willkommenskultur ein. Ohne die Anstrengungen und das Wirken dieser starken sächsischen Zivilgesellschaft sind die verschiedenen Herausforderungen von Flucht, Asyl und Zuwande-rung in Sachsen nicht zu lösen.

Für die Umsetzung dieser Hilfen werden seit 2015 finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Säule dieser Förderung ist das Förderprogramm „Integra-tive Maßnahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zu-sammenhalt. Diese bilden das Fundament dafür, dass die Unterstützung Geflüchteter und die Integrationsarbeit im Bundesland gelingt.

Für die Daseinsfürsorge im Bereich Integration haben sich seit 2015 die Helfer:innen in (teil-weise neu gegründeten) Initiativen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden organisiert und Mittel über das oben genannte Programm beantragt. Es ist für diese Organisationen selbstverständlich, öffentliche Mittel zweckgebunden, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden und transparent gegenüber den Kontrollinstanzen abzurechnen. Auch wurde die Verwendung dieser öffentli-chen Mittel immer wieder durch die zuständigen Stellen und durch Verwendungsnachweise sachgemäß geprüft.

Erfolge

In den vergangenen Jahren wurden integrationspolitische Weichen gestellt, sodass sich Lebens-umstände von Menschen mit Fluchterfahrungen verbessert haben und Zukunftsperspektiven geschaffen wurden. Die Ergebnisse sind zusammengefasst:

• Seit 2015 wurde die Flüchtlingssozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten schritt-weise auf- und ausgebaut. Die Koordination und die Kommunikation zwischen regionalen Ak-teur:innen und öffentlichen Trägern werden gefördert, zum Beispiel in Form von Kommunalen Integrationskoordinator:innen (KIK), Bildungskoordinator:innen (BiKo) und Ehrenamts-Koor-dinator:innen. Bei der Arbeitsmarktintegration werden Geflüchtete von Arbeitsmarktmentor:in-nen landesweit unterstützt.

• Seit 2016/17 legen Kommunen minimale dezentrale Unterbringungsquoten fest, sodass Ge-flüchtete überwiegend in Wohnungen leben sollen. Darüber hinaus wurden langjährige, unzu-mutbare Betreiberverträge von Sammelunterkünften gekündigt und ansatzweise Standards für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entwickelt und in neuen Verträgen implemen-tiert. Deren Durchsetzung gestaltet sich immer noch schwierig, wenn „Mindestanforderungen an eine humanitäre Unterbringung zum Teil stark abweichen“, wie der Heim-TÜV 2023 zeigt. Noch steht aus, „eine verbindliche Kontrolle der Einhaltung der vom Bundesland empfohlenen Mindeststandards einzurichten.“

• Seit vielen Jahren werden Leistungen für Geflüchtete nicht mehr als Warengutscheine, Budget-Chipkarten für einzelne teure Supermärkte oder sogar Lebensmittelkisten ausgegeben. Dies trägt zu einer deutlichen Verbesserung der Lebenssituation bei.
• Die soziale und räumliche Marginalisierung von Migrant:innen konnte durch die migrations-politische Öffnung problematisiert und konzeptionell durch integrative Vorgehensweisen ab-gelöst werden. Menschen mit Fluchterfahrungen haben in Sachsen eine Stimme bekommen. Migrantische Selbstorganisation wurde und wird gefördert, von einzelnen Initiativen und regi-onalen Vernetzungen bis hin zu einem Dachverband. Durch Begleitprojekte sollen die Integra-tion in Regelstrukturen sowie der interkulturelle Austausch verstärkt werden.

Die exemplarischen Entwicklungen und Erfolge zeigen: Seit 2015 konnte in Sachsen viel er-reicht werden. Zunächst standen Behörden und Ministerien vor großen, teilweise schwer zu lösenden Aufgaben. In großen Drucksituationen mussten umgehend Lösungen gefunden wer-den, um zahlreiche Menschen beim Ankommen in Sachsen zu unterstützen. Zivilgesellschaft-liche Akteure standen 2015 zur Unterstützung bereit – und tun dies auch heute noch. Über die Jahre konnte sich die zivilgesellschaftliche Arbeit in diesem Themenfeld verstetigen und pro-fessionalisieren – was nicht zuletzt auch dazu führte, gesellschaftliche Konflikte zu entschärfen, offene Gewalt und strukturellen Rassismus zu bekämpfen sowie die Rechte und gesellschaftli-che Teilhabe von Geflüchteten zu erhöhen. Eine Säule hiervon ist auch die finanzielle Förde-rung durch den Freistaat.

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