Soziale Dienste
und Jugendhilfe gGmbH

Our story

Es begann alles mit einer Idee. Soziale Arbeit zu machen und die Menschen entscheiden zu lassen wie. Klingt vielleicht auf den ersten Blick banal, wie eine Phrase in Richtung der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Doch im Mittelpunkt steht er ja immer. Doch die Menschen entscheiden zu lassen, ist für uns eben mehr als eine Phrase. Sie wird seit der Gründung unseres multikulturellen gemeinnützigen Unternehmens gelebt.

Deutlich wird dies insbesondere an unserem Projekt Wir sind Paten, das wir kurz nach der Gründung unseres migrantisch geprägten Unternehmens im Jahr 2015 gestartet haben. Hier geht es darum Patenschaften zwischen Menschen, die Hilfe brauchen und denen, die helfen wollen, zu vermitteln. Wie genau? Genau das ist eben den Menschen überlassen. Sie müssen sich „nur“ gegenseitig helfen. Und genau so vielfältig, wie die Art und Weise wie Patenschaften gelebt werden, werden sie auch von uns vermittelt.

Alle Standorte haben ein Höchstmaß an Freiheit, können im Rahmen des Projektes entscheiden was und wie sie es genau umsetzen möchten. So können sie Lücken, die es im Bereich der Sozialen Arbeit vor Ort noch gibt, finden und füllen. Und das funktioniert eben nicht mit Lösungen, die von oben herab vorgeschrieben werden. Sie müssen von den Menschen selbst kommen. Von unserem Team vor Ort und dort wiederrum von den Menschen, mit denen wir tagtäglich zusammenarbeiten, die wir unterstützen können und von denen wir lernen.

So haben sich nach und nach an jedem unserer Standorte ganz unterschiedliche Ideen, wie Soziale Arbeit aussieht, was sie ausmacht und beinhaltet, entwickelt. Von Demokratieprojekten über Kleingruppenpatenschaften, Sozialberatung bis hin zu Jobcoachings oder IT-Projekten für Kinder und Jugendliche ist eine enorme thematische Bandbreite geboten. Eine Bandbreite, die ohne das Engagement von so Vielen heute nicht existieren würde.

Und all dieses Engagement wäre nicht so wirkungsvoll, wenn die Menschen nicht selbst entscheiden könnten, was sie vor Ort machen und was nicht. Für uns ist es also mehr als eine Phrase: Möglichst viele Menschen einzubeziehen und sie entscheiden zu lassen, weckt positive Kreativität und macht Spaß.

Unser Leitbild

Als gemeinnütziges Unternehmen haben wir uns den Werten soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Toleranz sowie der Integration und Inklusion von Menschen verschrieben. Indem wir diese Ziele in unsere Arbeit integrieren und sie uns immer wieder vor Augen führen, schaffen wir Angebote, die alle Menschen miteinbeziehen und dadurch einen Austausch schaffen, um letztendlich den gesamtgesellschaftli-chen Zusammenhalt zu fördern. Das ist unser Ziel und Auftrag, denn wir sind der Auffassung, dass wir uns als Gesellschaft nur gemeinsam – also unter Einbeziehung aller Menschen – weiterentwickeln können. Das geht eben nur, wenn wir alle zusammenarbeiten und uns gegenseitig unterstützen.

Diesem übergeordneten Ziel folgt unsere gesamte Arbeit. Weitere Ziele unseres Unternehmens sind:

  • - Förderung von sozioökonomisch benachteiligten Menschen
  • - Integration von Geflüchteten in die deutsche Gesellschaft
  • - Schaffung eines umfassenden teilnehmerorientierten Coachingangebotes
  • - Schaffung eines umfassenden Weiterbildungsangebotes
  • - Weiterbildung und Förderung in Bezug auf Bildung, Erziehung und Kultur
  • - Weiterbildung und Unterstützung muslimischer Familien in kulturspezifischen und sozialen Angelegenheiten
  • - Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Allgemeinen und des von Migrant*innen im Be-sonderen

Dies erreichen wir durch unsere Projekte, unser AZAV-zertifiziertes Coachings- und Weiterbildungsange-bot sowie verschiedene Veranstaltungen und Angebote, die wir regelmäßig durchführen. Im Rahmen un-seres Coachings- und Weiterbildungsangebotes arbeiten wir oft mir anderen Akteur*innen zusammen, um ein vielfältiges Angebot zu schaffen. Wir wollen Menschen weiterbilden, coachen, empowern und sie so aktiv dabei unterstützen eine Arbeitsstelle zu finden.

Wir sprechen hierbei explizit Menschen jeglicher Konfession und Nationalität, Geschlechts und Alters so-wie unabhängig ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes an. Unsere Angebote stehen also allen of-fen, die Hilfe benötigen, sich weiterbilden und Kontakte knüpfen wollen, Austausch suchen oder einfach selbst helfen möchten und Ideen haben. Wenn Menschen mit unterschiedlichen Geschichten, Eigen-schaften und Charakteren zusammenkommen und gemeinsam an etwas arbeiten, entsteht ein Zusam-menhalt, in dem allen Gehör verschafft werden kann und jede*r die Möglichkeit bekommt sich einzu-bringen.

Folglich planen wir unsere ganze Arbeit im Team. Uns zeichnen also besonders flache Hierarchien aus. Zudem beziehen wir in die Planung auch immer Nicht-Mitarbeiter*innen ein. Denn wir sind der Auffas-sung: Die Menschen wissen selbst, was sie brauchen. Sie benötigen lediglich Hilfe bei der Umsetzung. Wir planen also nicht für, sondern mit den Menschen und verfolgen somit stets das Prinzip der Subsidiarität. Das heißt, wir ermöglichen den Menschen ihre Wünsche und Ideen mit größtmöglicher Eigenverantwortung umzusetzen und sind vor allem unterstützend an ihrer Seite. Auch unseren Mitarbeiter*innen bie-ten wir diese Freiheit für ihre Arbeit. Dadurch, dass sich jede*r einbringen kann, also Ideen äußern und Projekte umsetzen kann, können wir ganz gezielt da helfen, wo Hilfe benötigt wird und so gemeinsam tolle Projekte auf die Beine stellen, bei denen alle mit ihren Kompetenzen einen Platz finden. Durch diese offene Arbeitsweise sind wir sehr flexibel in der Art unserer Projekte und Veranstaltungen und entwi-ckeln uns so stetig weiter. Das gilt natürlich ebenso für unser Angebot der beruflichen Weiterbildung.

Genau wie unsere Angebote allen Menschen offenstehen, wählen wir auch unsere Mitarbeiter*innen frei von Vorurteilen, Stereotypen und geschlechtsunabhängig aus. Damit ist unser Team genauso divers und facettenreich wie unsere Arbeit. Niedrige Hierarchien innerhalb des Unternehmens ermöglichen uns eine schnelle Kommunikation sowie kurze Entscheidungswege auf Augenhöhe. Daraus resultiert auch eine eigenständige und flexible Arbeitsweise für alle Mitarbeiter*innen, sodass alle ihre Kompetenzen op-timal ins Unternehmen einbringen können.

Unsere Satzung

Als gemeinnütziges Unternehmen haben wir uns den Werten soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Teilhabe und Toleranz verschrieben. Deswegen ist unser Ziel und Auftrag die Unterstützung und Förderung aller Menschen bei der Entfaltung ihrer Potentiale. Dabei wollen wir alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, einbeziehen und die Gesellschaft mit ihnen gemeinsam gestalten. Begegnungen auf Augenhöhe – gerade zwischen den unterschiedlichsten Menschen – stehen bei uns im Zentrum. Unsere Arbeit im Bereich der Integration richtet sich an diesem Grundsatz aus. Wir arbeiten rassismuskritisch, setzen uns aktiv für die Beseitigung von Diskriminierung und Vorurteilen ein und verfolgen einen ganzheitlichen Integrationsansatz, der alle gesellschaftlichen Teilbereiche berührt. Wir verstehen uns als lernende Organisation, die sich im ständigen proaktiven Wandel befindet und unterschiedlichste Perspektiven einbezieht. Auch deswegen ist uns demokratische Bildung ein besonderes An-liegen, genau wie das Einstehen gegen Rassismus und Diskriminierung.

Die Firma der Gesellschaft lautet:

Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH.

Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.

Die „Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
  • die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Konzipierung, Entwicklung und Durchführung von passgenauen Projekten
  • das Erarbeiten und Durchführen von Hilfsangeboten
  • das Schaffen von Begegnungsmöglichkeiten und das Aktivieren von Menschen für das Ehrenamt
  • das Angebot von Workshops, Seminaren und weiteren Bildungsangeboten
  • den Austausch und/oder die Zusammenarbeit mit Organisationen, die die gleichen Werte vertreten und ähnliche Ziele verfolgen
  • die Förderung einer von Diskriminierung freien Unternehmenskultur
  • das umfassende Qualitätsmanagementsystem, was in der tagtäglichen Arbeit angewandt wird und die Qualität dieser absichert.

Diese Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Bereiche

  • der Integrationsarbeit
  • der Ehrenamtsarbeit
  • der Demokratiebildung
  • Jugendarbeit
  • und der Antidiskriminierungs- und Präventionsarbeit.

Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßiger Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Das bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke vorhandene Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, ist nach Abzug der Verbindlichkeiten an die Stadt Köln zwecks Verwendung für die Förderung von politisch, rassistisch oder religiös Verfolgten zu übergeben.

Zu diesem Zweck soll das Vermögen als zweckbestimmtes Sondervermögen für Zwecke der in § 3 genannten Art verwendet werden.

Vor dem vorbezeichneten Beschluss soll durch Anfrage bei dem zuständigen Finanzamt geklärt werden, dass dort Bedenken gegen die beabsichtigte Übertragung nicht bestehen.

Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

l) Das Stammkapital der GmbH beträgt 25. 000, — € – in Worten: Büro fünfundzwanzigtausend-.

2) Der Gesellschafter hat seine Einlage in voller Höhe in bar zu leisten.

3) Die Vereinigung voll eingezahlter Geschäftsanteile ist zulässig. Sie bedarf der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters.

l) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

l) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinschaftlich vertreten.

2) Die Gesellschafterversammlung kann unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer und Liquidatoren jederzeit einem, mehreren oder allen Geschäftsführern oder Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB erteilen.

Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und – soweit erforderlich- der Lagebericht sind nach Beendigung des Geschäftsjahres von den Geschäftsführem innerhalb der gesetzlichen Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.

Für die Gewinnverwendung gilt die Regelung des § 29 GmbHG. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Gewinnverwendung, insbes. die Frage der Einstellung in die Rücklagen und der Ausschüttung.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages i. U. unberührt. In ein em solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine Regelung zu ergänzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.

Die Kosten für den durch Gründung entstehenden Gründungsaufwand trägt die Gesellschaft. Dieser Gründungsaufwand wird übereinstimmend mit l. 500,–€ angesetzt.

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